Die Verantwortung für Kinder, Jugendliche und Mitglieder unter 18 Jahren tragen die zuständigen Übungsleiter und Trainer ausschließlich in der Schwimmhalle von Beginn bis Ende der Übungsstunde. Kinder dürfen ohne Anwesenheit des Übungsleiters / Trainers nicht alleine ins Becken!
Eine Beaufsichtigung in den Umkleiden erfolgt nicht.
Unfälle und Schäden, auch an Einrichtungen des Schwimmbades, sind unverzüglich den Übungsleitern und Trainern zu melden.
Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen Eltern während der Übungsstunde die Schwimmhalle nicht betreten.
Der OSV 97 kann vor der Teilnahme an den Übungsstunden eine sportärztliche Untersuchung verlangen. Für den Leistungssport Schwimmen und Wasserball ist ein jährlicher Gesundheitsnachweis erforderlich. In unregelmäßigen Abständen kann der OSV 97 eine sportärztliche Untersuchung für Vereinsmitglieder anbieten. Informationen dazu nur auf Anfrage.